Die Tarife für die außerhalb des Amtes vorgenommene Prüfung eines Fahrzeuges für Genehmigungen und Bewilligungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2012, betragen
1. | für jeden Omnibus oder jeden Omnibusanhänger oder jedes Gelenkkraftfahrzeug | € | 24,00 |
2. | für jeden sonstigen Kraftwagen oder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen | € | 10,00 |
3. | für jeden sonstigen Kraftwagen oder Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen | € | 30,00 |
4. | für jedes Kraftrad | € | 5,00 |
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