(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 71/1996, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf zum Zeitpunkt ihres Außerkrafttretens noch offene Verfahren weiterhin anzuwenden ist.
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