LandesrechtSteiermarkVerordnungenLandes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung 2002§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

Der Berechnung der Überwachungsgebühr ist nur die Dauer der Überwachung selbst, nicht aber der Zeitaufwand für den Hin- und Rückweg zum Ort des Vorhabens zugrunde zu legen.

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