Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Gemeinde-Verwaltungsabgaben-Verordnung 1995, LGBl. Nr. 57, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 24/2008, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens noch offene Verfahren weiterhin anzuwenden ist.
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