Gleichzeitig tritt mit dem Tag der Kundmachung die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 1. Juli 1994 über die Erklärung des „Hartberger Gmoos“ zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet), GZ.: 6 N 105 94, verlautbart in der „Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark“, Stück 28, Jahrgang 1994, außer Kraft.
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