§ 3 — BHHF - Naturschutzgebiet Hartberg - Hartberger Gmoos (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)
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Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn das Vorhaben dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
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