(1) Die forstliche Nutzung des Grundstückes Nr. 2135/3 (südöstlicher Teil des „Naglmooses“) ist unter weitgehender Schonung der dort befindlichen Pflanzengesellschaft weiterhin möglich.
(2) Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Politischen Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Bad Aussee bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
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