(1) Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Verlautbarung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung vom 4.Oktober 1989, GZ.: 6 U 24 1989, verlautbart in der „Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark“ am 25.Oktober 1989, außer Kraft.
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