Für den in der Folge als Wohnung bezeichneten Sachbezug sind eine Vergütung und die auf diese Wohnung entfallenden Nebenkosten (Betriebskosten, öffentliche Abgaben) zu leisten. Der auf die Wohnung entfallende Anteil an den Nebenkosten bestimmt sich nach dem Verhältnis der Nutzfläche der Wohnung zur Gesamtnutz-fläche der Baulichkeit.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise