Die Zuweisung und der Entzug einer Dienst- und Naturalwohnung sowie einer Garage/eines Carports erfolgen durch Bescheid. Im Zuweisungsbescheid ist die Höhe der monatlichen Vergütung gemäß §§ 5 und 8 und gegebenenfalls gemäß §§ 6 und 7 festzusetzen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise