Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen des Landes Steiermark, LGBl. Nr. 29/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 92/2001, außer Kraft.
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