LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHLN - Naturschutzgebiet Leoben - "Häuselberg", KG. Leitendorf (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)§ 1

§ 1

In Kraft seit 02. August 1997
Up-to-date

(1) Im Bereich „Häuselberg“ in der Stadtgemeinde Leoben werden die Teilflächen der Grundstücke Nr. 142/1, 143, 147/4, 182/1 und 182/2, je KG. Leitendorf, zur Erhaltung als Standort von schutzwürdigen Pflanzen und Tieren in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

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