Vorwort
§ 1
§ 1
Ein in der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz, im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, gelegenes Gebiet erhält das Prädikat „Naturpark“. Dieses Gebiet wird als Naturpark „Mürzer Oberland“ bezeichnet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025
§ 1a
§ 1a
Die Abgrenzung des Naturparkgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung im Maßstab 1:70:000 (Anlage 1) und eine koordinatenbezogene Darstellung (Anlage 2). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. November 2003, in Kraft.
§ 3
§ 3
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2025 treten die Änderungen im Titel, § 1, § 1a sowie die Anlagen 1 und 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Oktober 2025 , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: ist als PDF dokumentiert)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025
Anhänge
Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
(Anm.: ist als PDF dokumentiert)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025
Anhänge
Anlage 2PDF