LandesrechtSteiermarkVerordnungenNaturpark "Mürzer Oberland"

Naturpark "Mürzer Oberland"

In Kraft seit 28. Oktober 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1

Ein in der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz, im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, gelegenes Gebiet erhält das Prädikat „Naturpark“. Dieses Gebiet wird als Naturpark „Mürzer Oberland“ bezeichnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

§ 1a

§ 1a

Die Abgrenzung des Naturparkgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung im Maßstab 1:70:000 (Anlage 1) und eine koordinatenbezogene Darstellung (Anlage 2). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. November 2003, in Kraft.

§ 3

§ 3

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2025 treten die Änderungen im Titel, § 1, § 1a sowie die Anlagen 1 und 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Oktober 2025 , in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

Anhänge

Anlage 1
PDF

Anlage 2

Anl. 2

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

Anhänge

Anlage 2
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