Im Naturschutzgebiet Haselsdorf sind nachstehende Handlungen verboten:
a) das Errichten oder Aufstellen von Bauten und Anlagen aller Art;
b) die Veränderung der Beschaffenheit oder der Gestaltung des Bodens sowie die Schädigung der Vegetationsdecke, auch im Zuge von Pflegemaßnahmen;
c) die Vornahme von Aufschüttungen und Ablagerungen aller Art;
d) das Ablagern und Zurücklassen von Abfällen aller Art;
e) die Veränderung der Wassergüte des natürlichen Abflusses der Niederschlagswässer und des damit verbundenen lokalen Wasserhaushaltes;
f) das Aufstellen von Zeltlagern und das Abbrennen von Feuern;
g) die Entnahme oder Schädigung von Pfanzen und Pfanzenteilen mit Ausnahme der zeitgemäßen, auf die naturräumlichen Voraussetzungen abgestimmten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung;
h) die Entnahme von Totholz;
i) das Beunruhigen, Töten oder Sammeln von Tieren, insbesondere von Insekten, ausgenommen die berechtigte Jagdausübung;
j) das Verwenden oder Einbringen von Chemikalien aller Art sowie mineralischem und organischem Dünger;
k) die Vornahme von Kulturumwandlungen.
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