Der Schutzzweck ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, zu erreichen. Solche Maßnahmen sind insbesondere:
– die Extensivierung von Wiesenflächen und
– die einmalige zeitlich gestaffelte Mahd.
Anm.:in der Fassung LGBl. Nr. 60/2012
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