LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 22 - Oberlauf der Pinka (AT 2229001)§ 1

§ 1Gegenstand

In Kraft seit 26. Juli 2005
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Der „Oberlauf der Pinka“, ein im Bereich der Marktgemeinde Pinggau gelegenes Feuchtbiotop, wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 22 „Oberlauf der Pinka“ bezeichnet.

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