LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 18 - Zlaimmöser-Moore/Weißenbachalm (AT2224000)§ 2

§ 2Schutzzweck

In Kraft seit 08. Februar 2006
Up-to-date

Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs-zustandes von Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anlage A).

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