Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes mit Position der Detailpläne im Maßstab 1:65:000 (Anlage 2) und von 30 Detailplänen im Maßstab 1:5.000 (Anlage 3).
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 57/2019
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