LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 19 - Steirisches Dachsteinplateau (AT 2204000)§ 2

§ 2Schutzzweck und Ziele

In Kraft seit 11. Juli 2019
Up-to-date

Die Unterschutzstellung dient den in der Anlage 1 genannten Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes der Schutzgüter.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 57/2019

Rückverweise

Keine Verweise gefunden