Der Dienststellenwahlausschuß (§ 16 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes) besteht in Dienststellen mit 20 bis 300 Landeslehrern aus drei Mitgliedern, 301 bis 1000 Landeslehrern aus fünf Mitgliedern, mehr als 1000 Landeslehrern aus sieben Mitgliedern.
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