LandesrechtSteiermarkVerordnungenVermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände§ 22

§ 22Bilanzierungspflicht

In Kraft seit 21. Januar 2021
Up-to-date

Der Tourismusverband hat eine doppelte Buchführung zu führen und eine Bilanz im Sinne der einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften zu erstellen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2002, LGBl. Nr. 39/2012, LGBl. Nr. 10/2021

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