§ 22 Bilanzierungspflicht — Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände
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Der Tourismusverband hat eine doppelte Buchführung zu führen und eine Bilanz im Sinne der einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften zu erstellen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2002, LGBl. Nr. 39/2012, LGBl. Nr. 10/2021
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