LandesrechtSteiermarkVerordnungenVermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände§ 16

§ 16Form und Inhalt der Buchführung

In Kraft seit 14. April 1993
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§ 16 Form und Inhalt der Buchführung — Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände | GesetzeFinden.at