LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Seiersberg und des Bereitschaftsdienstes§ 1

§ 1

In Kraft seit 24. Mai 2013
Up-to-date

Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen Apotheken in Seiersberg wie folgt festgesetzt:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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