Die „Almenland Apotheke“ hat jeweils in der Zeit, in der sie keinen Bereitschaftsdienst versieht, auf ihre Kosten einen von ihr zu unterweisenden Taxidienst einzurichten:
1. Durch diesen ist sicherzustellen, dass im Bedarfsfall dringend benötigte Arzneimittel im Wege einer bereitschaftsdiensthabenden Apotheke dem Patienten kostenlos zugestellt werden.
2. Auf die Möglichkeit der kostenlosen Zustellung durch den Taxidienst hinsichtlich dringend benötigter Arzneimittel ist durch gut sicht- und lesbaren Anschlag entsprechend hinzuweisen.
3. Es ist sicherzustellen, dass der Patient eine im Einzelfall notwendige, persönliche Beratung durch den bereitschaftsdiensthabenden Apotheker erhält bzw. bei Bedarf eine apothekerliche Beratung in Anspruch nehmen kann.
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