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Durchführung des Gesetzes vom 4. Juni 1959, LGBl. Nr. 71, über den Ehrenring des Landes Steiermark
§ 5
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In Kraft seit 15. Juli 1960
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§ 5 — Durchführung des Gesetzes vom 4. Juni 1959, LGBl. Nr. 71, über den Ehrenring des Landes Steiermark
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.
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