LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 33 - Deutschlandsberger Klause (AT 2214000)§ 2

§ 2Schutzzweck

In Kraft seit 14. Juni 2006
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Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anlage A).

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