LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 31 - Zirbitzkogel (AT 2220000)§ 2a

§ 2aZiele

In Kraft seit 17. Dezember 2011
Up-to-date

(1) Der günstige Erhaltungszustand der in der Anlage A genannten Schutzgüter ist dauerhaft zu sichern.

(2) Im Falle einer aus naturschutzfachlichen Gründen notwendigen Prioritätenreihung der Schutzgüter kommt dem Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus) oberste Priorität zu.

Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 100/2011

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