Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie, VS-RL), ABl. L 20 vom 26. Jänner 2010, S. 7 umgesetzt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 23/2011
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