Im Europaschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:
1. im Großen und Kleinen Lachtal zum Schutz des Mornellregenpfeifers im unmittelbaren Brut- und Jungenaufzuchtsbereich im Zeitraum vom 10. Mai bis 10. September
a) jede ungebührliche Lärmentwicklung;
b) Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen zur Jagdausübung oder des Einsatzes von Diensthunden der Exekutive, des Militärs und von Rettungshunden;
2. im Bereich von verorteten Steinadlerhorsten
a) das Klettern im Umkreis von 300 m;
b) das Hängegleiten, Paragleiten und der Einsatz sonstiger Fluggeräte im Umkreis von 500 m.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 23/2011
Rückverweise
Keine Verweise gefunden