§ 1 Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise — Quadratmeterpreisverordnung 2011
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Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:
Betrag laut Gesetz | Betrag nach Index-Anpassung |
2.550,– Euro | 2.900,– Euro |
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