Vorwort
Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:
| Betrag laut Gesetz | Betrag nach Index-Anpassung |
| 2.550,– Euro | 2.900,– Euro |
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2011, in Kraft.