Quadratmeterpreisverordnung 2011
Vorwort
§ 1
§ 1 Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise
Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:
Betrag laut Gesetz | Betrag nach Index-Anpassung |
2.550,– Euro | 2.900,– Euro |
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2011, in Kraft.