Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der Verwaltungsabgaben für Zulassungen und Sonderverfahren nach dem Steiermärkischen Baugesetz, Übereinstimmungszeugnisse und Konformitätszertifikate nach dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz 2000 sowie für Akkreditierungen nach dem Steiermärkischen Akkreditierungsgesetz festgesetzt werden, LGBl. Nr. 6/2002, außer Kraft.
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