(1) Die Verwaltungsabgabe für die Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen und Zertifizierungen besteht aus
1. einer Grundgebühr in der Höhe von 350 Euro,
2. einer Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 2 und
3. allenfalls Reisegebühren gemäß den jeweils anzuwendenden Reisegebührenvorschriften für Bedienstete des Landes Steiermark.
(2) Die Bearbeitungsgebühr beträgt
1. Bauschbetrag I (bis 5 Stunden) | € 350 |
2. Bauschbetrag II (bis 10 Stunden) | € 700 |
3. Bauschbetrag III (bis 15 Stunden) | € 1050 |
4. Bauschbetrag IV (bis 20 Stunden) | € 1400 |
5. Bauschbetrag V (bis 25 Stunden) | € 1750 |
6. Bauschbetrag VI (darüber hinaus) | € 2100 |
(3) Die Verwaltungsabgabe für die Bewertung der jährlichen Berichte der Überwachungsstellen besteht aus
1. einer Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 4 sowie
2. allenfalls Reisegebühren gemäß den jeweils anzuwendenden Reisegebührenvorschriften für Bedienstete des Landes Steiermark.
(4) Die Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 3 Z 1 beträgt abhängig von der Anzahl der Überwachungen:
1. Bauschbetrag I ( Überwachungsbericht 1 x jährlich) | € 150 |
2. Bauschbetrag II ( Überwachungsbericht 2 x jährlich) | € 250 |
3. Bauschbetrag III ( Überwachungsbericht mehrmals jährlich) | € 350 |
(5) Die mit der Durchführung des Verfahrens verbundenen Barauslagen (z. B. für die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen) sind gesondert zu ersetzen.
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