Zusätzlich zu den Verwaltungsabgaben gemäß § 2 Z 1 sind für die Einholung von Stellungnahmen des Österreichischen Institutes für Bautechnik gemäß § 45 Abs. 3 des Steiermärkischen Baugesetzes zwecks Abgeltung von Barauslagen folgende Verwaltungsabgaben zu entrichten:
1. für Zulassungen auf Grundlage von Einzelstellungnahmen des Österreichischen Institutes für Bautechnik | € 780 |
2. für Zulassungen auf Grundlage von Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik | € 260 |
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