Die Verwaltungsabgabe beträgt
| 1. für die Bescheinigung der Brauchbarkeit eines Bauproduktes und dessenVerwendungsfähigkeit gemäß den bautechnischen Vorschriften (erster und zweiter Teil der österreichischen technischen Zulassung) | € 1800 |
| 2. für die Bescheinigung der Verwendungsfähigkeit eines Bauproduktes gemäß den bautechnischen Vorschriften (zweiter Teil der österreichischen technischen Zulassung) | € 550 |
| 3. für die Verlängerung der Gültigkeit einer österreichischen technischen Zulassung nach Z 1 | € 550 |
| 4. für die Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung der Verwendungsfähigkeit nach Z 2 | € 250 |
| 5. für die Abänderung bzw. Ergänzung einer österreichischen technischen Zulassung (erster und zweiter Teil) nach Z 1 | € 750 |
| 6. für die Abänderung bzw. Ergänzung einer österreichischen technischen Zulassung (zweiter Teil) nach Z 2 | € 250 |
| 7. für die Zurückziehung eines Antrages nach Z 1 und 2 | € 250 |
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