Für die nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes, des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes 2000 und des Steiermärkischen Akkreditierungsgesetzes durchzuführenden Zulassungen und Sonderverfahren, Verfahren für die Ausstellung von Übereinstimmungszeugnisse und Konformitätszertifikate, Zertifizierungen von Personen im Zusammenhang mit Spezifikationen über Bauprodukte und Akkreditierungen von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Bauprodukte sind besondere Verwaltungsabgaben nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu entrichten.
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