Das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie gilt für den Geltungsbereich der Alpenkonvention, BGBl. Nr. 477/1995, in der Fassung BGBl. III Nr. 18/1999, im Land Steiermark, gemäß den planlichen Darstellungen in der Anlage 1.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2019
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