Für das Jahr 2003 wird die für das Jahr 2002 festgesetzte vorläufige Summe für den Aufstockungsbetrag von € 3,617.408,– mit dem vorläufigen Hundertsatz von 1,9% erhöht und beträgt daher € 3,686.138,80.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2003
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