(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1996, LGBl. Nr. 100/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/1997, über den Anstaltsanteil an Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten außer Kraft.
(3) Die Änderung des § 1 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 6/2001 tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(4) Die Einfügung des § 1 Abs. 2 a durch die Novelle LGBl. Nr. 83/2004 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2001, LGBl. Nr. 83/2004
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