Die Fachschule wird hinsichtlich Organisationsform und Anzahl der Schulstufen geführt:
1. nach erfolgreichem Abschluss der achten Schulstufe
a) einjährig und zweijährig als ganzjährig geführte Schule im Fachbereich Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement;
b) dreijährig in den in § 1 Z 1. bis 5. angeführten Fachrichtungen bzw. -bereichen. Dabei kann die erste und zweite Schulstufe auch als Grundausbildung und die dritte Schulstufe saisonmäßig im modularen System als BetriebsleiterInnenausbildung geführt werden, oder
c) vierjährig, wobei in allen Fachrichtungen bzw. -bereichen die erste und zweite Schulstufe als Grundaus-bildung und die dritte und vierte Schulstufe als BetriebsleiterInnenausbildung saisonmäßig im modularen System geführt werden können.
2. nach Erfüllung der Schulpflicht (weiterführende Fachschule)
a) einjährig als ganzjährig geführte Schule in den Fachrichtungen bzw. -bereichen Land- und Forstwirtschaft, Weinbau und Kellerwirtschaft, Obstbau, Landwirtschaftliche und gärtnerische Handelsschule, Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement sowie Pferdewirtschaft. Letzterer Fachbereich gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine dreijährige Fachschule mit Erfolg abgeschlossen haben, als viertes Ausbildungsjahr. Jede Schülerin und jeder Schüler kann diesen mit einer Abschlussprüfung in Form einer Abschlussarbeit beenden.
b) als saisonmäßig geführte Schule in den Fachbereichen Feldgemüsebau sowie Biomasse und Bioenergie.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2011, LGBl. Nr. 78/2013
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