(1) Die Grundstücke Nr. 236/2 und 242, je KG. 63292 Werndorf, im Gemeindegebiet Werndorf werden aus dem Naturschutzgebiet IV „Schilfgürtel in Werndorf“ entlassen. Das Grundstück Nr. 229, KG. 63292 Werndorf, im Gemeindegebiet Werndorf wird dem Naturschutzgebiet IV zugeschlagen.
(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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