LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Naturschutzgebiet IV - Schilfgürtel in Werndorf

BHGU - Naturschutzgebiet IV - Schilfgürtel in Werndorf

In Kraft seit 11. November 2006
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Die Grundstücke Nr. 236/2 und 242, je KG. 63292 Werndorf, im Gemeindegebiet Werndorf werden aus dem Naturschutzgebiet IV „Schilfgürtel in Werndorf“ entlassen. Das Grundstück Nr. 229, KG. 63292 Werndorf, im Gemeindegebiet Werndorf wird dem Naturschutzgebiet IV zugeschlagen.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

§ 2

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen als schädigende Eingriffe verboten:

a) Das Anlegen von Wegen sowie das Errichten oder Aufstellen von Bauten und Anlagen aller Art.

b) Die Vornahme von Kulturumwandlungen.

c) Die Veränderung der Beschaffenheit oder Gestaltung des Bodens und der Wasserflächen, ausgenommen Maßnahmen, die dem Schutzzweck dienen.

d) Die Vornahme von Aufschüttungen und Lagerungen aller Art.

e) Das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art einschließlich Ernterückständen und Abfällen aus forstlicher Nutzung.

f) Die Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes und der Wassergüte.

g) Die Aufbringung von Wirtschafts- und Handelsdünger und Pestiziden jeder Art.

h) Jede Veränderung der Ausprägung und der Artenzusammensetzung des Baum- und Strauchbestandes, insbesondere durch Rodung, Kahlhieb, Abbrennen und Aufforsten mit standortsfremden Gehölzen (wie z. B. mit Fichte), ausgenommen die Brennholznutzung in mehrjährigen Intervallen als Einzelstammentnahme.

i) Die Rodung der Schilfbestände, ausgenommen die einmalige Mahd im Dezember und Jänner.

j) Das mutwillige Beunruhigen, Fangen und Töten nicht jagdbarer Tiere, insbesondere von Vögeln, Amphibien, Reptilien, Libellen und Krebsen.

k) Das Aussetzen nicht heimischer und nicht standortgerechter Fischarten (z. B. Graskarpfen).

§ 3

§ 3

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage 1
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