Der Schutzzweck ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere die Erhaltung und Entwicklung von
1. Wiesen- und Weideflächen,
2. großflächigen störungsarmen Zonen durch Besucherlenkung und
3. naturnahen Waldbeständen mit hohen Alt- und Totholzanteilen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2012
Rückverweise
Keine Verweise gefunden