Der Schutzzweck ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes zu erreichen. Solche Maßnahmen sind insbesondere:
– die Schaffung von Altholzinseln,
– die Extensivierung der Waldwirtschaft und
– die Entwicklung von Eichenbeständen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2012
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