(1) Für die „Bedarfsorientierte Flexibilisierung der Kinderhöchstzahlen in Kindergärten und Alterserweiterten Gruppen“ ist die Vorlage eines auf aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen erstellten pädagogischen Konzeptes sowie die nach dem Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, LGBl. Nr. 22/2000, in der jeweils geltenden Fassung, vorgesehene räumliche Ausstattung mit folgenden Ergänzungen vorzusehen:
1. Vorlage eines auf zeitgemäßen pädagogischen Grundlagen basierenden Raumnutzungskonzeptes,
2. ausreichend vorhandene Ruhe- und Rückzugsbereiche, insbesondere für jüngere Kinder,
3. ungestörte Arbeitsplätze zur Erledigung von Haus- und Lernaufgaben für Schulkinder,
4. auf die unterschiedliche Altersstruktur der Kinder abgestimmtes Mobiliar,
5. auf die unterschiedliche Altersstruktur der Kinder abgestimmte Bildungsmittel im erforderlichen Ausmaß.
(2) Auch bei der Ausgestaltung der erforderlichen Freispielfläche ist besonders auf die unterschiedliche Altersstruktur der Kinder Rücksicht zu nehmen.
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