In Kindergärten erhöht sich die Höchstzahl der eingeschriebenen Kinder auf 30, in Alterserweiterten Gruppen auf 25, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Gruppe wird in Ganztagsform oder erweiterter Ganztagsform geführt.
2. Im Kindergarten sind mindestens 15 Kinder, in der Alterserweiterten Gruppe mindestens 12 Kinder halbtags nur am Vormittag eingeschrieben.
3. Die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder beträgt im Kindergarten zu keiner Zeit mehr als 25 Kinder pro Gruppe, in der Alterserweiterten Gruppe zu keiner Zeit mehr als 20 Kinder pro Gruppe.
4. In der Alterserweiterten Gruppe darf die Summe der Kinder im Alter von 18 Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und der Volksschulkinder zehn Kinder pro Gruppe nicht übersteigen.
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