Diese Verordnung regelt die Durchführung eines Modellversuches zur bedarfsorientierten Flexibilisierung der Kinderhöchstzahlen in Kindergärten und Alterserweiterten Gruppen durch die Möglichkeit der Anhebung der Kinderhöchstzahlen in Bezug auf die eingeschriebenen Kinder. Im Folgenden wird dieser Versuch „Bedarfsorientierte Flexibilisierung der Kinderhöchstzahlen in Kindergärten und Alterserweiterten Gruppen“ genannt.
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