(1) Diese Verordnung tritt mit 24. Dezember 1998 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. September 1987 über die Sperrstunde und Aufsperrstunde der Gastgewerbebetriebe (Sperrzeitenverordnung 1987), LGBl. Nr. 70, außer Kraft.
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