Die Verordnungen des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8.Mai 1986, GZ. 12-168 St 6/31-1986, und vom 12.Mai 1986, GZ. 12-168 St 6/56-1986, betreffend das Verbot des Verkaufs von Schafmilch, Ziegenmilch, Schafkäse, Schafmischkäse, Ziegenkäse und Ziegenmischkäse sowie allen Erzeugnissen aus diesen Produkten, treten mit Ablauf des 19.Juli 1986 außer Kraft.
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