LandesrechtSteiermarkVerordnungenVerbot des Verkaufs von Käse§ 3

§ 3

In Kraft seit 06. Dezember 1986
Up-to-date

Diese Verordnung ist durch Verlautbarung im Rundfunk kundzumachen und an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden anzuschlagen.

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